Förderung[br] [br]
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Wir haben für unsere Selbsthilfebundesorganisationen einen Antrag auf Zuschüsse nach § 20c SGB V bei der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ für das Jahr 2014 gestellt. Dies sind:[intense_animated type=“fadeInLeft“ trigger=“delay“ delay=“80″]
- der Verband der Ersatzkassen (vdek)
- der AOK-Bundesverband, GbR
- der BKK Dachverband e.V.
- der IKK e.V.
- die Knappschaft
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau[/intense_animated]
Über unseren Förderantrag haben die o.g. Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene unter Beteiligung der Vertretung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen positiv entschieden. So erhalten wir eine pauschale Förderung durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ den Betrag von 2.000,00 Euro.
Die Fördermittel werden von allen vorgenannten Verbänden der Krankenkassen entsprechend ihres Marktanteils zur Verfügung gestellt. Da wir als Selbsthilfeorganisation auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen sind stellt dieser Beitrag eine große Unterstützung unserer Vereinsarbeit dar. So konnten wir unlängst unser bundesweites Sommertreffen in Berlin veranstalten und unsere Mitglieder kostenfrei an der Veranstaltung teilnehmen lassen.
Der Vorstand
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